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1.Rechtsform
Die Schießleistungsgruppe Mülheim
an der Ruhr ist ein Zusammenschluss von Freunden des Sportschiessen im Rahmen
der Gliederung des Bundes der Militär- und Polizeischützen e.V. (BDMP e.V.).
Sie hat die Rechtsform eines „Nicht eingetragenen Vereins“.
Es gelten die Ordnungen und Richtlinien des BDMP e.V.
2. Zweck
Die SLG pflegt den Schießsport wie er vom BDMP e.V. getragen wird.
Es werden Langwaffen- und Kurzwaffendisziplinen geschossen.
Die SLG führt interne Wettbewerbe durch und nimmt an regionalen sowie überregionalen
Wettbewerben nach den Regeln des BDMP e.V. sowie anderen Verbänden teil.
3. SLG - Mitgliedschaft
Jedes ordentliche Mitglied des BDMP e.V. kann Mitglied der SLG werden, wenn das Neumitglied das achtzehnte Lebensjahr erreicht hat.
Es wird eine sechsmonatige Probezeit vereinbart.
Die Übernahme in eine Vollmitgliedschaft muss durch einstimmigen Beschluss
aller SLG Mitglieder erfolgen.
4. Beiträge / Trainings- und Wettkampfgebühren
Es werden keine Mitgliedsbeiträge von der SLG erhoben.
Der Mitgliedsbeitrag des BDMP e.V. muss weiter gezahlt werden.
Die Anmeldung zu kostenpflichtigen Trainingszeiten oder Wettkämpfen
verpflichtet zur sofortigen Zahlung der anfallenden Gebühren.
5. Schießbetrieb
Die SLG führt Schießen nur auf behördlich zugelassenen Schießständen
durch,
wenn ein Schießleiter und mindestens eine Standaufsicht den Schießbetrieb
beaufsichtigen.
Jedes Mitglied, dass den Anweisungen des Schießleiters / Standaufsicht nicht
Folge leistet, wird vom Schießen ausgeschlossen.
6. Versicherung
Die Mitglieder der SLG sind in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des
BDMP e.V. versichert gegen Schäden, die aus dem Gebrauch von Schusswaffen und
Munition entstehen. Die Bestimmungen der Versicherung ( Zürich – Agrippina)
sind zu beachten ( Anlage ).
7. Ausschluss
Ein Mitglied kann, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der SLG sowie des
BDMP e.V. verstößt, durch Beschluss der 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten
Mitglieder ausgeschlossen werden.
Wenn die Mitgliedschaft im BDMP e.V. durch Austritt oder Ausschluss beendet wird
erlischt die SLG – Mitgliedschaft.
8. Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet:
den Anweisungen des Schießleiters / Standaufsicht Folge zu leisten
einen geordneten Schießbetrieb zu unterstützen
nur mit gesetzlich zugelassenen Waffen zu schießen
Waffen und Munition sicher zu verwahren, sodass sie gegen Wegnahme und
Missbrauch geschützt sind
Waffen nur im nichtschussbereiten Zustand ( nicht zugriffbereiten Zustand) zu
transportieren.
Die Mitgliedsbeiträge des BDMP e.V. rechtzeitig zu entrichten
9. Beschlussfähigkeit
Die SLG ist Beschlussfähig, wenn 50% der stimmberechtigten Mitglieder
Anwesend sind und davon 2/3 Stimmen der Änderung zustimmen.
10. Auflösung der SLG
Die Auflösung der SLG kann durch 2/3 Mehrheit wenn 50% der
Bestandsmitglieder zustimmen, erfolgen.
11.SLG - Leiter
Der SLG-Leiter vertritt die SLG nach außen. Der Leiter fördert den
Zusammenhalt der SLG,
hält Kontakt zum Landes- / Bundesverband.
Er organisiert die Anmeldungen zum Schießen
( Training, Wettkämpfe) und
führt zentral die Trainings- und Wettkampfergebnisse.
Der SLG Leiter ist allein zuständig für die Aufnahme von neuen
Probemitglieder.
12. Inkrafttreten
Diese Satzung wurde durch die SLG Mitglieder einstimmig angenommen und
tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft
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